Rollstuhlfahrerin am Laptop
Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://nachhaltige-bauernhöfe.de

E-Mail

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Kölnische Str. 48-50
34117 Kassel
E-Mail: presse@llh.hessen.de
Telefon: +49 561 7299320

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Barriere 1:

Beschreibung:

Die Interaktive Kartenanwendung der teilnehmenden Bauernhöfe ist nicht barrierefrei zugänglich.

Massnahmen:

Die bereitgestellte Kartenanwendung kann aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.

Barrierefreie Alternative:

Alle den Kartenpins hinterlegten Informationen können durch die darunter befindliche Liste mit Filtermöglichkeit abgerufen werden.

Barriere 2:

Beschreibung:

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.

Blatt im Zaun

Evaluationsmethode

Die Website wurde anhand einer BITV-Selbstbewertung evaluiert.

Altes Telefon

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle „Barrierefreie Informationstechnik“ einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln damit der Träger sie beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de