Rollstuhlfahrerin am Laptop

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://nachhaltige-bauernhöfe.de

E-Mail

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Kölnische Str. 48-50
34117 Kassel
E-Mail: presse@llh.hessen.de
Telefon: +49 561 7299320

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

Beschreibung:

Die Interaktive Kartenanwendung der teilnehmenden Bauernhöfe ist nicht barrierefrei zugänglich.

Massnahmen:

Die bereitgestellte Kartenanwendung kann aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.

Barrierefreie Alternative:

Alle den Kartenpins hinterlegten Informationen können durch die darunter befindliche Liste mit Filtermöglichkeit abgerufen werden.

Barriere 2:

Beschreibung:

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Blatt im Zaun

Evaluationsmethode

Die Website wurde anhand einer BITV-Selbstbewertung evaluiert.

Altes Telefon

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle „Barrierefreie Informationstechnik“ einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln damit der Träger sie beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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